An den Regionalen Planungsverband MünchenE-Mail: rpv-m@pv-muenchen.de
Einwendungen zur Fortschreibung des Regionalplanes der Region München (RP 14)
26. Änderung: des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.1 Leitbild und 7.2 Windenergie; Beteiligungsverfahren gem. Art 16 BayLplG i. V. m. § 9 ROG
Anm. d. Redaktion: Die entsprechenden Paragrafen können sich in anderen Planungsverbänden ändern.
Thema: Wertverlust von Immobilien
Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Kapitels Energieerzeugung des Regionalverbands München möchte ich hiermit meine Einwendungen gegen die geplante Ausweisung von Windenergie-Vorranggebieten darlegen. Insbesondere möchte ich auf die erheblichen Wertverluste von Immobilien in der Umgebung von Windkraftanlagen hinweisen, die durch den vorliegenden Planentwurf nicht hinreichend berücksichtigt werden.
- Studienlage und wirtschaftliche Auswirkungen
- Verwaltungsrechtliche Anerkennung des Wertverlustes
Eine umfassende Studie des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung zeigt, dass Windkraftanlagen den Wert von Einfamilienhäusern in ihrer unmittelbaren Umgebung signifikant mindern. Laut der Untersuchung sinkt der Immobilienwert im Durchschnitt um 7,1 %, wenn sich das Haus in einem Kilometer Entfernung zu einer Windkraftanlage befindet. In ländlichen Gebieten kann der Wertverlust sogar bis zu 23 % betragen.
Diese Daten basieren auf der Analyse von knapp drei Millionen Verkaufsangeboten im Zeitraum von 2007 bis 2015 (Quelle: Local Costs for Global Benefits: The Case of Wind Turbines, RWI Leibniz-Institut, https://hdl.handle.net/10419/229439).
Der Wertverlust von Immobilien in der Nähe von Windkraftanlagen wurde auch von öffentlichen Stellen anerkannt. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Verfügung vom 20.04.2015 (Kurzinfo Einheitsbewertung Nr. 01/2015 – https://datenbank.nwb.de/Dokument/537607) festgehalten, dass der Einheitswert von Grundstücken durch die Errichtung von Windkraftanlagen gemindert werden kann. Darüber hinaus hat der Bundesfinanzhof in einem Beschluss von 2006 (Az. II B 171/05 – https://datenbank.nwb.de/Dokument/206191/ ) entschieden, dass durch Windkraftanlagen verursachte Immissionen eine Reduzierung des Einheitswerts rechtfertigen können.
- Potentielle Überlastungen durch Umfassung von Ortslagen durch Windenergieanlagen
- Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen
- Forderung nach Nachbesserung des Planentwurfs
- Bitte um schriftliche Stellungnahme
In dem o.g. Dokument zum 26. Änderungsentwurf auf der Seite 26 wird Bezug genommen auf die optische Wirkung von Windenergieanlagen in Abhängigkeit von deren Höhe und Entfernung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Blickwinkel auf die Windenergieanlage nicht mehr als 1/3 des sogenannten zentralen vertikalen Gesichtsfeldes von 20 Grad betragen soll. Dies entspricht bei einer Anlage von 266,5 m Gesamthöhe einem Mindestabstand von der Wohnbebauung von 2.200 Metern.
Dieser Mindestabstand wird in mindestens der Hälfte der Wohnbebauungsflächen Mauern im Innenbereich deutlich unterschritten. Eine grafische Darstellung ist im Anhang beigefügt.
Die Wertminderung von Immobilien hat weitreichende soziale und wirtschaftliche Folgen. Eigentümer von Grundstücken in der Umgebung von Windkraftanlagen sehen sich nicht nur mit finanziellen Einbußen konfrontiert, sondern auch mit einer Gefährdung ihrer privaten Altersvorsorge. Immobilien stellen für viele Menschen einen wesentlichen Bestandteil ihrer Altersvorsorge dar. Der Verlust an Wert führt zu Unsicherheiten und Belastungen, die im Planentwurf nicht ausreichend gewürdigt werden.
Es wird gefordert, dass der Planentwurf überarbeitet wird, um die negativen Auswirkungen auf Immobilienwerte und die Lebensqualität der Anwohner angemessen zu berücksichtigen. Dazu gehört auch eine transparente und unabhängige Bewertung der potenziellen Wertverluste sowie die Einbindung von Ausgleichsmaßnahmen für die betroffenen Grundeigentümer.
Grafische Darstellung zum Punkt 3.
Potentielle Überlastungen durch Umfassung von Ortslagen durch Windenergieanlagen
Auszug aus 26. Änderung: des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung
Schematische Darstellungen potentieller Ansichten von verschiedenen Standorten Mauern
- Grafik zur maßstabsgetreuen Größendarstellung Kirchturm Mauern und den gängigen Modellen WEA, fiktive Ansicht, keine Abbildung der geplanten Vorranggebiete



